DSGVO

25.05.2018 ist Stichtag!

Wir können Ihnen gerne im Bereich Internet helfend zur Seite stehen, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Davon unabhängig empfehlen und raten wir Ihnen dazu, hinsichtlich aller notwendigen Arbeiten zur DSGVO unbedingt auch einen Fachanwalt hinzuzuziehen, der Ihnen eine in allen Punkten vollständige und rechtskonforme Umsetzung gestaltet und abnimmt.

Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Eindruck von der DSGVO, die sich nicht nur auf das Digitale, sondern auch auf Workflows innerhalb eines Unternehmens bezieht.



WAS IST DIE DSGVO?

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine neue EU-Verordnung - also eine Vorschrift, die in der ganzen EU gilt. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht - also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - einheitlich europaweit. Viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten dann nicht mehr, bzw. das BDSG wird zeitgleich neu gefasst.


WAS MACHT DIE DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, da bisher überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards galten. Unternehmer können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Unternehmen Daten von Personen aus der EU verarbeiten.

Ein zweites Ziel der Verordnung ist, das Datenschutzrecht datenschutzfreundlicher für die betroffenen Nutzer zu gestalten. Der Bürger soll die Hoheit über seine Daten soweit wie möglich zurückerhalten. Zusammen mit deutlich höheren Bußgeldern soll so sichergestellt werden, dass sich auch Cloud-Dienste oder soziale Netzwerke, etwa auch aus den USA an diese Regeln halten müssen.


NEUREGLUNGEN DER DSGVO

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung 
  • Neue Vorgaben für Einwilligungserklärungen online und offline 
  • Erweitere Vorgaben für Datenschutzerklärungen auf Webseiten
  • Pflicht zur Daten Portabilität
  • „Recht auf Vergessenwerden” von Nutzerdaten
  • Neuregelungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
  • Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten 
  • privacy by design und privacy by default
  • Personenbezogene Daten von Kindern
  • Prinzip des „One-Stop-Shop”
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten 
  • Meldepflicht von „Datenpannen”
  • Neue Haftungsregeln und höhere Bußgelder 

BEi fragen sind wir für sie da!