ADV

Der ADV-Vertrag dient in erster Linie der Sicherheit Ihrer Daten. Wir stellen Ihnen passenden Vertrag zur Verfügung. Sie können sich den Vertrag bei uns herunterladen und ausfüllen. Wir stehen Ihnen helfend zur Seite, falls Sie Fragen haben sollten.

Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Eindruck, was die Auftragsdatenverarbeitung genau ist.


NEUREGLUNGEN DURCH DIE DSGVO

  • Es heisst "Auftragsverarbeitung", nicht mehr "Auftragsdatenverarbeitung"
  • Hinweis auf Subunternehmer 
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit 
  • Unterstützung des Auftragsgebers 




WAS IST DIE ADV?

Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist ein Vertrag, der zwischen Ihnen und uns geschlossen wird und den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Mit dem ADV-Vertrag verpflichten wir uns zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, hinsichtlich Verarbeitung, Erhebung und Nutzung von Daten.

 

WER IST BETROFFEN? 

In fast jedem Unternehmen kommt elektronische Datenverarbeitung zum Einsatz. Sobald Sie einen externen Dienstleister im Rahmen eines Auftrages eine Möglichkeit bieten, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, sollten Sie eingehend prüfen, ob die Vorschriften der ADV Anwendung zu finden sind. Das Bundesdatenschutzgesetz definiert personenbezogene Daten als Angaben einer natürlichen Person, das heißt Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer und Kontodaten. Muss sich z.B. ein Kunde mit seiner E-Mail-Adresse für einen Newsletter anmelden, handelt es sich um personenbezogene Daten.


BEi fragen sind wir für sie da!